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Schulenrode ist für mich...

der Ort mit dem ich mich durch Freunde, Familie und Vereine immernoch verbunden fühle.

Kaum zu glauben: Unseren Ortsrat gibt es erst seit 1996. Und davor?

Mit dem neuen Wahlrecht, das nach dem ersten Weltkrieg im Freistaat Braunschweig das bis dahin gültige Dreiklassenwahlrecht (nur männliche Gemeindegenossen, gestaffelt nach steuerlicher Leistung) ablöste, gab es demokratisch legitimierten Gemeinderäte und Bürgermeister. 1919 waren erstmals bei den Wahlen für Gemeinderat und Kreistag Frauen und Männer ab dem 21. Lebensjahr in freier und geheimer Wahl stimmberechtigt. 

Aus den ersten Jahren der Arbeit des Schulenroder Gemeinderates, der nach neuem Wahlrecht gewählt war, gibt es keine Unterlagen. Die Protokollbücher des Rates beginnen 1926 und sind beredte Zeugen einer selbstständigen Gemeinde.

In regelmäßigen Sitzungen setzte sich der Gemeinderat mit dem Gemeindevorsteher mit den kleinen und großen Themen des Ortes auseinander.

Dabei ging es um Wegebau im Ort und in der Feldmark, Unkrautvernichtung und Schädlingsbekämpfung, Tanz- und Biersteuern, Pachtbeträge für gemeindeeigene Gartengrundstücke, Erhaltung und Reparaturen bei Gemeindebackhaus und Schulgebäude, Wohlfahrt und Fürsorge für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger; also um ein ganzes Bündel unterschiedlicher Aufgaben. Aus heutiger Sicht war es ein schwieriges Unterfangen für die gewählten Ratsmitglieder, jeweils sachgerecht zu handeln, da sie selbst als Bauern oder Handwerker beruflich tätig waren und nur wenig Unterstützung durch die Verwaltung des damaligen Landkreises Braunschweig erwarten konnten.

Die vierjährigen Wahlperioden endeten in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft mit der Einführung einer neuen „Gemeindeordnung“. Ab 1935 wurden die Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister amtlich berufen. Quasi als politische Aufsichtspersonen wurden „Beigeordnete“ bestimmt. Die Protokolle dokumentieren nur noch jährliche Treffen; ab 1942 klafft eine Lücke im Protokollbuch.

Nach der Gründung des Landes Niedersachsen hielt die Demokratie 1946 wieder Einzug – die Verantwortung für den Ort wurde wieder in die Hände von frei gewählten Gemeinderäten und Bürgermeistern gelegt. Ergänzend dazu leiteten – nach englischem Muster – gewählte Gemeindedirektoren die Verwaltung, u.a. bezogen auf gemeindeeigene Grundstücke und Gebäude (in Schulenrode war es weiter das Schulgebäude und die Bäckerei). Zur Würdigung der Arbeit des ehrenamtlich tätigen Gemeinderates sei hier das Wohnungsproblem im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen nach dem zweiten Weltkrieg genannt, das durch die Ausweisung eines neuen Wohngebietes (früher Gartenstraße, heute Fliederweg) gelöst wurde. Weitsichtig war auch die Entscheidung, 1956 einem Schulzweckverband beizutreten, den Bau einer Mittelpunktschule in Destedt zu unterstützen und den Schulbetrieb einer einklassigen Volksschule im Ort aufzugeben.

Das schon in früheren Jahren vorhandene Problem, selbstverantwortlich als kleiner Orte alles regeln zu müssen, führte dazu, dass sich Schulenrode 1967 der Samtgemeinde Destedt (mit Abbenrode, Hemkenrode, Destedt und Veltheim) anschloss. Alle Orte behielten ihre politische Selbstständigkeit, versuchten aber auf diesem Weg eine effizientere Verwaltungsstruktur einzurichten.

Mit der niedersachsenweiten Gebietsreform von 1974 und der Gründung der Einheitsgemeinde Cremlingen endete die Zugehörigkeit zum Landkreis Braunschweig. Die Gemeinde mit den zehn bis dahin selbstständigen Orten gehört seitdem zum Landkreis Wolfenbüttel. Ein ortsübergreifend gewählter Gemeinderat wurde das entscheidende Gremium aller Bürgerinnen und Bürger. Ortsräte sollten nur in „größeren Ortschaften“ gewählt werden. Daher wurde entschieden, dass Hemkenrode und Schulenrode wegen zu geringen Einwohnerzahlen nur durch einen bestellten Ortsvorsteher in Politik und Verwaltung vertreten werden sollten. In Schulenrode hat dieses Amt Karl-Heinrich Bosse 22 Jahre lang wahrgenommen.

Erst 1996 wurden auch in den kleinen Orten Ortsräte gewählt, die sich um die Angelegenheiten ihrer Ortschaft kümmern und dazu in der Einheitsgemeinde „gehört“ werden sollten. Entscheiden können die Ortsräte nur im Rahmen ihrer Ortsratsmittel, die sie nach Einwohnerzahl erhalten.

Trotz dieser Einschränkung haben - mit jeweils fünfjähriger Amtszeit und nunmehr in der vierten Wahlperiode - die Ortsräte in Schulenrode einige wesentliche Veränderungen im Ort erfolgreich angeregt, Probleme aufgegriffen und Vorschläge zu deren Lösungen entwickelt.

Nach Sitzungsschluss finden an der Theke des Sportheims stets rege Auseinandersetzungen um wichtige Fragen statt, Anekdoten werden ausgetauscht - oder sie entstehen. Hier kann ein Leitspruch auch für die Zukunft des Ortsrates in seinen nächsten Wahlperioden gelten:

„Geh in den Krug und mach dich klug – geh drum rum und bleibe dumm!“

(Günter Brandes in der Nachbesprechung einer Ortsratssitzung) 

Horst Klatte, Ortsheimatpfleger

 

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